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Verkehrsrecht im DAV

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Gesetzbuch

Schadensregulierung

Schnelle Hilfe auf den Punkt gebracht
Wenn Sie uns mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls beauftragen möchten, benötigen wir die anwaltliche Vollmacht im Original und von Ihnen unterschrieben zurück – gerne auch vorab per Telefax an (05222) 96099-11. Jeder Anspruchsteller muss eine gesonderte Vollmacht unterschreiben!

Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden und Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Medikamentenersatz, Ersatz des Haushaltsführungsschaden, etc. geltend machen möchten, benötigen wir auch noch die Schweigepflicht-Entbindungserklärung von Ihnen. Für jeden Arzt, der Sie behandelt (hat), benötigen wir eine Erklärung. Ohne diese Erklärung dürfen die Ärzte aufgrund ihrer Schweigepflicht keine Berichte zu Ihrem Gesundheitszustand an Dritte weitergeben. Mit Ihrer Unterschrift entbinden Sie die Ärzte von ihrer Schweigepflicht, selbstverständlich nur in Bezug auf Ihre unfallbedingten Verletzungen.

Zu den Formularen gelangen Sie rechts!